Die Deutsche Post muss zu unrecht erhaltene Beihilfen von mindestens 500 Millionen Euro an den deutschen Staat zurückzahlen. Das hat die Europäische Kommission jetzt beschlossen. Bei dem Geld, das die Post zurückzahlen muss, geht es um Subventionen für die Pensionskosten für Beamte des ehemaligen Staatsunternehmens. Daneben sollen der Deutschen Post seit 1995 auch erhöhte Portogebühren zugute gekommen sein, die zur Finanzierung eines weiteren Teils der Pensionskosten für ihre Beamten dienten.
Somit hat die Post im Bereich der dem Wettbewerb unterliegenden Geschäfte (z.B. Paketdienst und Privat-Bankkundengeschäft) im Vergleich zu privaten Wettbewerbern erheblich geringere Sozialbeiträge getragen. Die genaue Höhe des Geldes, das zurückgezahlt werden muss, sollen nun die deutschen Behörden berechnen.